Ist ein Mensch in Lebensgefahr, so ist es möglich, eine Nottaufe durchzuführen, die eine verkürzte Form der eigentlichen Taufzeremonie darstellt. In der Vergangenheit wurde dies vor allem bei Kindern nach der Geburt vorgenommen, um sicher zu gehen, dass sie zum Zeitpunkt ihres Todes in Gottes Hände gelegt werden.
Die Nottaufe kann von jedem Christen durchgeführt werden. Wichtig dabei ist, dass die Person dreimal mit Wasser übergossen wird und dabei die Worte gesprochen werden: „Ich taufe dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Von Vorteil ist es, wenn zwei Zeugen anwesend sind. Sofern die nötige Zeit dafür vorhanden ist, sollte während der Nottaufe zunächst Fürbitte gehalten werden, bei der auch für die Genesung des Betreffenden gebetet wird. Wie auch in der richtigen Taufzeremonie werden dann die Glaubensfragen gestellt – im Gegensatz dazu kann aber auch das Apostolische Glaubensbekenntnis gesprochen werden. Danach wird das weißte Taufkleid überreicht und die Taufe vollzogen. Wenn die Lebensgefahr derart akut ist, dass selbst für diese Riten keine Zeit mehr bleibt, dann reicht es auch, wenn mit dem Wasser übergossen und im Namen der Dreifaltigkeit getauft wird.
Die Nottaufe hat denselben Wert wie eine vollständige Taufe und muss dem Pfarramt gemeldet werden, wo die Anwesenden ebenfalls die Taufe bezeugen müssen. Ob die Taufe dann rechtmäßig ist, wird vom Pfarramt geprüft und dann eingetragen. Sofern der Mensch überlebt, werden die weggelassenen Rituale der Taufe später bei einem Gottesdienst nachgeholt, die Taufe ist und bleibt aber gültig und kann nicht wiederholt werden.
In einigen Gemeinden wird die Nottaufe nicht anerkannt, da sie als unnötig dafür angesehen wird, dass Gott den Verstorbenen zu sich aufnimmt. Bei der katholischen Kirche ist sie in Notfällen aber notwendig, da hier fest an die Erbsünde geglaubt wird und daher der Mensch bereits mit Sünden auf die Welt kommt.